HSG Werschweiler/St.Wendel

Achtung! Spielabsage fürs Wochenende! Und andere Seltsame Dinge…

Schon mal vorweg, das Spiel am Sonntag gegen die HSG DJK Nordsaar IV (Marpingen) wurde abgesagt! Ein neuer Termin steht noch nicht fest!

Seltsam ist es schon, wie mittlerweile solche Spielabsagen laufen!
Ne kleine Erinnerung, in der letzten Saison wurde eines unserer Heimspiele als verloren gewertet wegen der angeblichen Nichteinhaltung der Regeln.
Beim Handballverband Saar gibt es hierzu ein spezielles Dokument, das eigentlich für eine Spielverlegung genutzt werden muss. Zudem regelt der HV Saar sehr eindeutig, wie das Verfahren abzulaufen hat. Der Ablauf ist folgendermaßen geregelt:
VII. Anträge auf Spielverlegungen
Gültig für alle Spielklassen:
a) Spielverlegungsanträge müssen in schriftlicher Form (per Post oder per Fax, per E-Mail) mittels offiziellen Vordrucks spätestens bis Mittwoch 19:00 Uhr vor dem im Spielplan festgesetzten Termin dem Klassenleiter vorgelegt werden.
Eine Spielverlegung per E-Mail wird nur bearbeitet, wenn die persönlichen Unterschriften der beteiligten Vereine auf dem Verlegungsformular vorhanden sind oder wenn die Absendererkennungen der beteiligten Vereine auf dem E-Mail vorhanden sind.

b) Sollte der alte Termin nicht Samstag/Sonntag sein, so muss der Verlegungsantrag bis spätestens 72 Stunden vor diesem alten Termin dem Klassenleiter vorgelegt werden.

c) Der neue Spieltermin muss auf dem Antragsformular vermerkt sein.

d) Der gegnerische Verein muss seine Zustimmung zu der Verlegung deutlich machen und den Antrag unterschreiben.

e) Verantwortlich für den Verlegungsantrag ist der antragstellende Verein, d.h. alle notwendigen Schritte (wie unter a – d beschrieben) sind von ihm im vorab zu erledigen und erst dann ist der Antrag durch den antragstellenden Verein beim Klassenleiter abzugeben.
Diese Vorgehensweise gilt auch für Korrekturen des offiziellen Spielplanes.
– Es ist zu beachten, dass die ursprünglichen Termine so lange gültig sind, bis der Klassenleiter dem neuen Termin schriftlich zugestimmt hat.
Sind die Punkte a-e nicht alle erfüllt, so bearbeitet der Klassenleiter den Antrag nicht.
Es entstehen in diesem Falle dem Antragsteller keine Kosten.
– Der Gegner ist verpflichtet, seine Stellungnahme innerhalb von fünf Tagen abzugeben. Nach § 46 SPO entscheidet der Klassenleiter über die Spielverlegung.
Nach § 46, Ziffer 3 SPO ist diese Entscheidung sportgerichtlich nicht anfechtbar.

All das ist nachzulesen und schriftlich festgehalten beim HV Saar!

Am Mittwochabend wurde unser Verein über den Antrag auf Spielverlegung informiert. Daraufhin hat der Trainer versucht, die Spielverlegung (geplant war der Samstag, 31.01.2015) zu ermöglichen. Da aber keine Möglichkeit bestand, zu dem geplanten Spiel eine Mannschaft aufs Parkett zu bringen, wurde dem Antrag auf Spielverlegung eine Absage erteilt.
Seltsam nur, dass der Klassenleiter da bereits der Spielverlegung zugestimmt hatte!!! Dies ist ein klarer Verstoß gegen die vom HV Saar erstellten Richtlinie. Dies wurde dem Klassenleiter auch mitgeteilt. Daraufhin wurde das Spiel abgesagt!
Das ist absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar! Unserer Mannschaft wurde im letzten Jahr genau an dieser Stelle ein Spiel als verloren gewertet und 2 Punkte gingen verloren!

Nun darf man sehr gespannt sein, wann der neue Spieltermin angesetzt wird. Denn Richtlinien oder Absprachen gelten offensichtlich nicht für alle gleich!
Natürlich werden wir berichten, wie es weiter geht!

 

Somit ist unser nächstes Spiel ein Heimspiel am 08. Februar gegen den TV Merchweiler IV!

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